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   FG Berlin, 17.12.1997 - VI 316/91   

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https://dejure.org/1997,20573
FG Berlin, 17.12.1997 - VI 316/91 (https://dejure.org/1997,20573)
FG Berlin, Entscheidung vom 17.12.1997 - VI 316/91 (https://dejure.org/1997,20573)
FG Berlin, Entscheidung vom 17. Dezember 1997 - VI 316/91 (https://dejure.org/1997,20573)
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  • BFH, 25.02.1991 - GrS 7/89

    1. Zur Mitunternehmerstellung von Personengesellschaften - 2. Keine Anwendung des

    Auszug aus FG Berlin, 17.12.1997 - VI 316/91
    Zweck dieser Regelung ist es, den Mitunternehmer einer Personengesellschaft dem Einzelunternehmer, der keine Verträge mit sich selbst schließen kann ( § 181 Bürgerliches Gesetzbuch -;BGB -), anzunähern (BFH Beschluß vom 25. Februar 1991 Großer Senat -;GrS-; 7/1989, BStBl II 1991, 692).
  • BFH, 16.06.1994 - IV R 48/93

    Begünstigender Verwaltungsakt - Vermietung an andere Personengesellschaften

    Auszug aus FG Berlin, 17.12.1997 - VI 316/91
    Dementsprechend hat die höchstrichterliche Rechtsprechung entschieden, daß Entgelte für Leistungen einer Personenhandelsgesellschaft an eine personenidentische oder teilweise personenidentische Schwesterpersonengesellschaft nicht über § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG bei der die Leistung empfangenden, sondern bei der leistenden Gesellschaft zu erfassen sind (BFH GrS a. a. O. BFH Urteil vom 16. Juni 1994 IV R 48/1993, BStBl II 1996, 82 [BFH 16.06.1994 - IV R 48/93] mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 11.12.1986 - IV R 222/84

    1. Schein-KG als gewerblich geprägte Personengesellschaft - 2. Zur steurlichen

    Auszug aus FG Berlin, 17.12.1997 - VI 316/91
    Im vorliegenden Streitfall ist der Generalübernehmervertrag vom wirtschaftlichen Gehalt her einem Kaufvertrag weitgehend angenähert; anders als in dem vom BFH mit Urteil vom 11. Dezember 1986 (IV R 224/1984, BStBl II 87, 553) entschiedenen Fall war die Klägerin nicht als Baubetreuerin - also aufgrund eines Geschäftsbesorgungsvertrages - tätig, denn sie hat es nicht übernommen, gegen eine Tätigkeitsvergütung auf Rechnung der Beigeladenen ein Gebäude zu einem bestimmten Preis zu errichten, sondern sie hat sich zur Errichtung der Bauwerke gegen einen die eigene Vergütung umfassenden Festpreis verpflichtet.
  • BFH, 10.11.1994 - IV R 15/93

    Darlehen der Gesellschafter der Besitzgesellschaft im Rahmen einer

    Auszug aus FG Berlin, 17.12.1997 - VI 316/91
    Wirtschaftsgüter sind dann "Sonderbetriebsvermögen", wenn sie dem Gesellschafter gehören und dazu geeignet und bestimmt sind, dem Betrieb der Personengesellschaft oder der Beteiligung des Gesellschafters an der Personengesellschaft zu dienen (Bundesfinanzhof -;BFH-; Urteil vom 10. November 1994 IV R 15/93 , Bundessteuerblatt -;BStBl-; II 1995, 452, 453 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 12.05.1976 - VIII ZR 26/75

    Bauvertrag über Gebäude als Scheinbestandteil eines Grundstückes

    Auszug aus FG Berlin, 17.12.1997 - VI 316/91
    Der Bundesgerichtshof in Zivilsachen (BGH) hat dem gegenüber in seinem Urteil vom 12. Mai 1976 (VIII ZR 26/1975, Neue Juristische Wochenschrift -;NJW-; 1976, 1539) ausgeführt, daß auf einen Bauvertrag, mit dem sich der Unternehmer verpflichtete, ein Haus auf einem dem Besteller nicht als Eigentümer gehörenden Grundstück zu errichten, und das Haus nur Scheinbestandteil ( § 95 BGB ) des Grundstucks wurde, die Vorschrift des § 651 BGB - Werklieferungsvertrag - anzuwenden sei.
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